Ihre Cannabis Apotheke in Rostock - Adler Apotheke Rostock
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Ihre Cannabis-Apotheke in Rostock

Cannabis & Cannabinoide

Wir sind Mitglied im VCA – VERBAND DER CANNABIS VERSORGENDEN APOTHEKEN e.V., um Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung bieten zu können.

Im März 2017 wurde mit dem neuen Cannabis-Gesetz die Verschreibungs- und Erstattungsfähigkeit von medizinischem Cannabis erleichtert. Seitdem profitieren zahlreiche Patienten von Cannabis als zusätzlicher Therapieoption.

Neben Cannabisblüten spielen auch andere Darreichungsformen von Cannabinoiden, insbesondere als Reinsubstanzen, eine bedeutende Rolle. Dabei sind vor allem das psychoaktive Tetrahydrocannabinol (THC) und das nicht-psychoaktive Cannabidiol (CBD) von großer Bedeutung, während auch die vielfältigen Terpene zunehmend an Wichtigkeit gewinnen.

 

Seit dem 1. April 2024 gibt es bedeutende Neuerungen in Bezug auf die Verordnung von medizinischem Cannabis.

Ab sofort kann medizinisches Cannabis auf einem regulären Rezept verschrieben werden, ähnlich wie andere verschreibungspflichtige Arzneimittel auch.

 

Wir halten eine Auswahl an medizinischem Cannabis in Blütenform vorrätig und können Ihre gewünschte Sorte kurzfristig bestellen, sofern sie derzeit in Deutschland verfügbar ist.

Was ist Medizinal-Cannabis aus der Apotheke?

Seit März 2017 dürfen Ärzt:innen, mit Ausnahme von Zahnärzt:innen, Cannabisblüten, -extrakte und die wirksamkeitsbestimmenden Inhaltsstoffe in Form von Fertigarzneimitteln oder Rezepturen wie Dronabinol-Tropfen oder -Kapseln verordnen.

Medizinisches Cannabis in Form von Blüten und Extrakten in standardisierter pharmazeutischer Qualität kann unter bestimmten Voraussetzungen bei schwerwiegenden Erkrankungen wie schmerzhaften Muskelspasmen bei multipler Sklerose, chronischen und neuropathischen Schmerzen oder Übelkeit und Erbrechen infolge einer Chemotherapie auf einem Rezept zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verschrieben werden. Die Abgabe erfolgt ausschließlich in Apotheken.

Wie beantrage ich die Kostenübernahme meiner Cannabistherapie?

Vor der erstmaligen Verordnung eines Cannabispräparats müssen Sie als Patient:in einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse stellen. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung. Die Kasse darf den Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen ablehnen. Oftmals beauftragt die Krankenkasse den Medizinischen Dienst (MD) damit, eine fachliche Einschätzung zu treffen, ob tatsächlich eine Krankheit mit schwerwiegenden Symptomen vorliegt.

Wenn die Cannabistherapie im Rahmen der Spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) verordnet wird oder eine stationär begonnene Cannabistherapie ambulant fortgesetzt werden soll, muss die Krankenkasse innerhalb von 3 Tagen über den Antrag entscheiden. In allen anderen Fällen gilt ein Entscheidungszeitraum von 3 Wochen. Wenn eine gutachterliche Stellungnahme durch den MD erforderlich ist, verlängert sich der Zeitraum auf 5 Wochen.

Falls die Krankenkasse die Kostenübernahme ablehnt, kann Cannabis dennoch in begründeten Fällen von einem:r Ärzt:in verordnet werden. In diesem Fall muss die:der Patient:in oft die hohen Kosten selbst tragen.

Wie lange sind Verordnungen mit cannabishaltigen Arzneimitteln gültig?

Da Cannabis-haltige Arzneimittel verschreibungspflichtig sind, können Rezepte 28 Tage lang zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung eingelöst werden. Privatrezepte haben eine Gültigkeitsdauer von 3 Monaten.

Wie wende ich medizinische Cannabisblüten und Extrakte an?

Cannabisblüten werden in der Regel inhalativ mit einem Verdampfer oder Vaporisator oder oral in Form eines Tees eingenommen. Dronabinol (THC) als Reinsubstanz wird üblicherweise oral in Form von Kapseln oder öligen Tropfen, auch bekannt als Cannabisvollextrakt-Öl oder THC-Öl, verwendet. Es sind auch Kapseln mit einer Mischung aus THC und CBD-Granulat erhältlich.

Wie dosiere ich Cannabisblüten & Extrakte?

Bisher gibt es keine allgemeingültigen Empfehlungen zur Dosierung von medizinischen Cannabisblüten und -extrakten. Die Dosierung wird von der behandelnden Ärzt:in festgelegt. In der Regel beginnt man mit einer niedrigen Dosis, die dann schrittweise gesteigert wird, bis die gewünschte Wirkung erreicht ist.

Sie haben Fragen? Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

Herr Brandt

Ihre Ansprechpartner:

Herr Brandt

 

E-Mail:

j.brandt(at)adlerapotheke-rostock.de