Vaterschaftstest in der Adler Apotheke Rostock!
Vereinbaren Sie einen Termin zur Probenentnahme für Ihren Vaterschaftstest – diskret, korrekt dokumentiert und in Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Labor.
Termin buchen KontaktformularSicherer Ablauf beim Vaterschaftstest
Sie möchten Gewissheit über die biologische Verwandtschaft? Wir unterstützen Sie beim Vaterschaftstest – von der Terminvereinbarung bis zur fachgerechten Probenentnahme. Unsere geschulten Mitarbeitenden nehmen die Proben korrekt ab und dokumentieren alles neutral und diskret.
So läuft der Vaterschaftstest ab
- Termin mit uns vereinbaren – dazu einfach das Kontaktformular ausfüllen und wir melden uns für eine Terminfindung.
- Zum Termin alle benötigten Unterlagen mitbringen, den Test und mögliche Zusatzleistungen (Expressversand, Versand des Ergebnisses an eine weitere Adresse, …) bezahlen.
- Durchführung des Tests – dazu wird ein schmerzfreier Mundschleimhautabstrich (Wangenabstrich) mit einem Wattestäbchen durchgeführt.
- Alle benötigten Unterlagen mit den Proben werden von uns umgehend zum Partnerlabor versendet.
- Das Ergebnis erhalten Sie in der Regel innerhalb von 14 Tagen per Post. Alternativ können Sie es auch online abrufen – dafür bekommen Sie eine Codekarte, mit der Sie das Resultat auf der entsprechenden Webseite einsehen können.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausweisendes Dokument des vermeintlichen Vaters und der Mutter (z.B. Personalausweis, Reisepass)
- Geburtsurkunde oder Reisepass des Kindes
- Aktuelles Foto des Kindes (geht auch per E-Mail vorab)
- Ausweisendes Dokument jeder weiteren Person die getestet werden soll
Kosten und Preise
Die Kosten hängen u. a. von der Testart, der Anzahl der getesteten Personen und möglichen Zusatzoptionen (z. B. Expressbearbeitung, weitere Vergleichspersonen) ab.
Den aktuellen Preis nennen wir Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail.
Jetzt Termin für Vaterschaftstest anfragen
Nennen sie uns bitte mindestens drei Wunschtermine. Nutzen Sie hierfür bitte unser Formular für Ihre Anfrage.
Häufige Fragen zum Vaterschaftstest
- Vorkasse per Überweisung
- Barzahlung
- EC-Karte oder Kreditkarte (Mastercard/Visa)
Um sicherzustellen, dass die zu testende Person tatsächlich mit der Person übereinstimmt, die zur Probenentnahme erscheint, sind Fotos erforderlich. Daher sind die Klarheit und Erkennbarkeit der Fotos besonders wichtig. Unklare oder unkenntliche Fotos werden vom Zeugen nachgefordert, da eine Analyse erst nach Vorlage vollständiger Fotos möglich ist.
Während der Probenentnahme durch den sachkundigen Zeugen müssen die Personendaten der jeweiligen Testperson erfasst werden. Alle Felder des beiliegenden Identitätsnachweisformulars müssen vollständig ausgefüllt werden.
Dazu gehören:
- Vor- und Nachname
- Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
- Geburtsdatum
- Ausweis- oder Geburtsurkundennummer (bei Kindern ohne Ausweis)
- Unterschriften der Testpersonen und bei Minderjährigen aller gesetzlichen Vertreter (in der Regel Vater und Mutter)
Ausweisdokumente und Geburtsurkunden können kopiert werden. Falls keine Geburtsurkunde vorhanden ist, müssen die erste und zweite Seite des gelben Kinderuntersuchungsheftes kopiert werden.
Mit Inkrafttreten des Gendiagnostikgesetzes am 01.02.2010 ist für jeden Vaterschaftstest eine Einverständniserklärung aller Testpersonen und auch der gesetzlichen Vertreter von Minderjährigen notwendig geworden.
Wenn ein unter 18-jähriges Kind getestet werden soll, dann müssen zwingend Vater und Mutter unterschreiben (auch wenn die Mutter selbst nicht am Test teilnimmt).
Eine Ausnahme hiervon kann das alleinige Sorgerecht sein. Wenn alleiniges Sorgerecht eines Elternteils vorliegt, dann muss uns der Nachweis dazu auch in Kopie erbracht werden (z.B. Gerichtsbeschluss).
Zum Vaterschaftstest eingesendetes Probenmaterial wird direkt nach der Analyse vernichtet und die aus den Proben extrahierte DNA wird 3 Monate lang aufbewahrt.
Die Probenentnahme unter Aufsicht eines sachkundigen Zeugen (z.B. Apotheker:in, Arzt, Rechtsanwalt) ist gesetzlich vorgeschrieben. Dies gilt unabhängig vom beabsichtigten Verwendungszweck des Testergebnisses – also auch, wenn das Ergebnis nur für private Zwecke benötigt wird. Bei der Probenentnahme müssen außerdem alle gesetzlichen Vertreter anwesend sein, einschließlich der Mutter bei minderjährigen Kindern, und sie müssen vor Ort beim Zeugen unterschreiben bzw. ihr Einverständnis erklären. Ein heimlicher Test ist nicht möglich und wird als Ordnungswidrigkeit oder sogar als Straftat betrachtet.
Die Probenentnahme kann auch getrennt voneinander bei verschiedenen Zeugen erfolgen, zwischen den einzelnen Probenentnahmen sollten nicht mehr als 10 Tage liegen.
Nein. Sogenannte Sonderproben (alles außer Mundschleimhautabstrichen) können nicht verwendet werden. Da ein heimlicher Vaterschaftstest nicht erlaubt ist und sogar strafrechtlich verfolgt wird, und die Probenentnahme unter Aufsicht eines sachkundigen Zeugen gesetzlich vorgeschrieben ist, sollten solche Proben nicht erforderlich sein. Nur in Ausnahmefällen, wie bei einem Todesfall, kann die Verwendung solcher Proben zulässig sein. Selbst dann ist jedoch ein Gerichtsbeschluss erforderlich, der die Verwendbarkeit und Herkunft der Proben eindeutig regelt.
Der Vaterschaftstest bietet ein sicheres Ergebnis von mindestens 99,9% (bei Vater & Kind). Im Idealfall steht auch eine DNA-Probe der Mutter zur Verfügung, dann erhöht sich die Zuverlässigkeit von 99,9% auf mindestens 99,999%. Der Vaterschaftsausschluss wird mit 100% festgestellt. Geprüfte Untersuchungsmethoden in modernen Laboren garantieren höchste Genauigkeit und maximale Qualität.
Ansprechpartner:in
Unser freundliches und kompetentes Team steht Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihre Ansprechperson: Frau Stirnweiß