Unser Speicheltest ermöglicht die genetische Überprüfung der Verwandtschaft zwischen einem Kind und einem vermeintlichen Vater oder weiteren Personen. Für Eltern, die Gewissheit über die biologische Verbindung zu ihrem Kind suchen, sind wir die richtige Anlaufstelle. Unser umfassender Service beinhaltet die Probenentnahme, bei der wir als neutrale Zeugen fungieren, sowie die Terminvereinbarung für den Test. Kontaktieren Sie uns unkompliziert, um einen Termin zu vereinbaren, und wir unterstützen Sie bei jedem Schritt dieses Prozesses mit unserem Fachwissen. Unsere geschulten Fachkräfte gewährleisten eine ordnungsgemäße Probenentnahme und die Einhaltung sämtlicher erforderlichen Schritte.
Vaterschaftstest
Vater + Kind
(genetischer Abgleich Kind u. Eventualvater, Ergebniszustellung an eine Person)
249 €*
Vaterschaftstest
Mutter + Vater + Kind
(genetischer Abgleich Kind u. Eventualvater, eine weitere Person z. B. Mutter, Ergebniszustellung an eine Person)
349 €*
Testzusendung an weitere Person/en
(z. B. an Mutter oder Anwaltskanzlei)
je 10 €
* Enthält: Terminvereinbarung, Test-Set, Testdurchführung und Probenversand, MwSt.
Ein paar Hinweise noch zum Datenschutz und fertig.
Die Hinweise zum finden Sie hier DATENSCHUTZ
Häufige Fragen – FAQ
Die Kosten können vor der Probenentnahme bar oder per EC-/Kreditkarte beglichen werden.
Um sicherzustellen, dass die zu testende Person tatsächlich mit der Person übereinstimmt, die zur Probenentnahme erscheint, sind Fotos erforderlich. Daher ist die Klarheit und Erkennbarkeit der Fotos besonders wichtig. Unklare oder unkenntliche Fotos werden vom Zeugen nachgefordert, da eine Analyse erst nach Vorlage vollständiger Fotos möglich ist.
Während der Probenentnahme durch den sachkundigen Zeugen (dies ist obligatorisch) müssen die Personendaten der jeweiligen Testperson erfasst werden. Alle Felder des beiliegenden Identitätsnachweisformulars müssen vollständig ausgefüllt werden.
Dazu gehören:
– Vor- und Nachname
– Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
– Geburtsdatum
– Ausweis- oder Geburtsurkundennummer (bei Kindern ohne Ausweis)
– Unterschriften der Testpersonen und bei Minderjährigen aller gesetzlichen Vertreter (in der Regel Vater und Mutter)
Ausweisdokumente und Geburtsurkunden können kopiert werden. Falls keine Geburtsurkunde vorhanden ist, müssen die erste und zweite Seite des gelben Kinderuntersuchungsheftes kopiert werden. Es ist wichtig, Fotos aller Testpersonen mitzubringen (z.B. mit dem Smartphone aufgenommen und in einem Drogeriemarkt ausgedruckt oder direkt beim Termin per Mail übermittelt werden).
Seit dem Inkrafttreten des Gendiagnostikgesetzes am 01.02.2010 ist für jeden Vaterschaftstest die Einverständniserklärung aller Testpersonen und auch der gesetzlichen Vertreter von Minderjährigen erforderlich. Wenn ein unter 18-jähriges Kind getestet werden soll, müssen zwingend Vater und Mutter unterschreiben, auch wenn die Mutter selbst nicht am Test teilnimmt. Eine Ausnahme hiervon kann das alleinige Sorgerecht sein. Wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht hat, muss uns der Nachweis dazu ebenfalls in Kopie erbracht werden (z.B. Gerichtsbeschluss).
Mit Inkrafttreten des Gendiagnostikgesetzes am 01.02.2010 ist für jeden Vaterschaftstest eine Einverständniserklärung aller Testpersonen und auch der gesetzlichen Vertreter von Minderjährigen notwendig geworden. Wenn ein unter 18-jähriges Kind getestet werden soll, dann müssen zwingend Vater und Mutter unterschreiben (auch wenn die Mutter selbst nicht am Test teilnimmt). Eine Ausnahme hiervon kann das alleinige Sorgerecht sein. Wenn alleiniges Sorgerecht eines Elternteils vorliegt, dann muss uns der Nachweis dazu auch in Kopie erbracht werden (z.B. Gerichtsbeschluss).
Nach Eingang der Proben in unserem Labor dauert es in der Regel 14 Arbeitstage bis das Testergebnis bereitsteht (bei Express-Analyse 2 Arbeitstage).
Zum Vaterschaftstest eingesendetes Probenmaterial wird direkt nach der Analyse vernichtet und die aus den Proben extrahierte DNA wird 3 Monate lang aufbewahrt.
Die Probenentnahme unter Aufsicht eines sachkundigen Zeugen (Arzt, Anwalt, Behörde, Apotheke) ist gesetzlich vorgeschrieben. Dies gilt unabhängig vom beabsichtigten Verwendungszweck des Testergebnisses – also auch, wenn das Ergebnis nur für private Zwecke benötigt wird. Bei der Probenentnahme müssen außerdem alle gesetzlichen Vertreter anwesend sein, einschließlich der Mutter bei minderjährigen Kindern, und sie müssen vor Ort beim Zeugen unterschreiben bzw. ihr Einverständnis erklären. Ein heimlicher Test ist nicht möglich und wird als Ordnungswidrigkeit oder sogar als Straftat betrachtet.
Die Probenentnahme kann auch getrennt voneinander bei verschiedenen Zeugen erfolgen, zwischen den einzelnen Porbenentnahmen sollten nicht mehr als 10 Tage liegen.
Wenn Sie bereits einen Auftrag bei uns durchgeführt haben, können Sie bis zu 3 Monate nach Abschluss des Erstauftrags auch weitere Personen mit der vorhandenen DNA vergleichen lassen. Die Analysegebühr beträgt 100,- Euro pro Person. Bitte geben Sie bei einer nachträglichen Einsendung stets die Testnummer und das Passwort des vorherigen Auftrags an. Für den erneuten Vergleich müssen die Testpersonen der vorliegenden Proben erneut schriftlich zustimmen.
Nein, sogenannte Sonderproben (alles außer Mundschleimhautabstrichen) können nicht verwendet werden. Da ein heimlicher Vaterschaftstest nicht erlaubt ist und sogar strafrechtlich verfolgt wird, und die Probenentnahme unter Aufsicht eines sachkundigen Zeugen gesetzlich vorgeschrieben ist, sollten solche Proben nicht erforderlich sein. Nur in Ausnahmefällen, wie bei einem Todesfall, kann die Verwendung solcher Proben zulässig sein. Selbst dann ist jedoch ein Gerichtsbeschluss erforderlich, der die Verwendbarkeit und Herkunft der Proben eindeutig regelt.
Der Unterschied zwischen den Tests besteht in der Anzahl der zu untersuchenden Personen.
„Vater + Kind“ = Analyse von Vater & Kind.
„Vater + Kind + Mutter “ = Analyse von Vater & Kind & Mutter (andere weitere Person).
Beide Tests sind offiziell identitätsgesicherte DNA-Vaterschaftstests für den privaten Gebrauch sowie zur Vorlage bei Behörden und vor Gericht. Alle Testpersonen müssen die Probenahme unter amtlicher Aufsicht bei einem Zeugen, Arzt, Anwalt oder einer Behörde durchführen und von diesen einsenden lassen. Dabei werden die Personalien anhand von Ausweisdokumenten auf beigefügten Identitätsnachweisformularen notiert. Sie erhalten ein namentliches Testergebnis für Ihre Behörde oder auch als Anfangsverdacht bzw. als Beweis für ein gerichtliches Verfahren.
Der Vaterschaftstest bietet ein sicheres Ergebnis von mindestens 99,9% (bei Vater & Kind). Im Idealfall steht auch eine DNA-Probe der Mutter zur Verfügung, dann erhöht sich die Zuverlässigkeit von 99,9% auf mindestens 99,999%. Der Vaterschaftsausschluss wird mit 100% festgestellt. Geprüfte Untersuchungsmethoden in modernen Laboren garantieren höchste Genauigkeit und maximale Qualität.
Wenn Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Unser freundliches und kompetentes Team steht Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihre Ansprechpartner:
Herr Brandt
Telefon: 0381 – 2002200
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