Vaterschaftstest - Adler Apotheke Rostock
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Vaterschaftstest

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Häufige Fragen

Unser Speicheltest ermöglicht die genetische Überprüfung der Verwandtschaft zwischen einem Kind und einem vermeintlichen Vater oder weiteren Personen. Für Eltern, die Gewissheit über die biologische Verbindung zu ihrem Kind suchen, sind wir die richtige Anlaufstelle. Unser umfassender Service beinhaltet die Probenentnahme, bei der wir als neutrale Zeugen fungieren, sowie die Terminvereinbarung für den Test. Kontaktieren Sie uns unkompliziert, um einen Termin zu vereinbaren, und wir unterstützen Sie bei jedem Schritt dieses Prozesses mit unserem Fachwissen. Unsere geschulten Fachkräfte gewährleisten eine ordnungsgemäße Probenentnahme und die Einhaltung sämtlicher erforderlichen Schritte.

Was muss mitgebracht werden?

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  • ausweisendes Dokument des Eventualaters (z.B. Personalausweis, Reisepass)
  • ausweisendes Dokument der Mutter (z.B. Personalausweis, Reisepass)
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • aktuelles Foto des Kindes
  • Ausweisendes Dokument jeder weiteren Person, die getestet werden soll (z.B. Personalausweis, Reisepass)

Kosten

Vaterschaftstest

Vater + Kind

(genetischer Abgleich Kind u. Eventualvater, Ergebniszustellung an eine Person)

249 €*

Vaterschaftstest

Mutter + Vater + Kind

(genetischer Abgleich Kind u. Eventualvater, eine weitere Person z. B. Mutter, Ergebniszustellung an eine Person)

 

349 €*

Testzusendung an weitere Person/en

(z. B. an Mutter oder Anwaltskanzlei)

je 10 €

* Enthält: Terminvereinbarung, Test-Set, Testdurchführung und Probenversand, MwSt.

Kontaktformular-Terminvereinbarung

Ihren Daten sind bei uns sicher und werden nur zur Kontaktaufnahme verarbeitet.

Ein paar Hinweise noch zum Datenschutz und fertig.

  • Persönliche Daten
  • Datenschutz

Kontaktdaten

Ihre Anrede

Wie viele Personen sollen getestet werden?

Ergebniszustellung

Ihre Daten sind bei uns sicher.

Die Hinweise zum finden Sie hier DATENSCHUTZ

Ich habe die Datenschutzhinweise gelesen und verstanden.




Häufige Fragen – FAQ

Wie läuft der Vaterschaftstest ab?

  1. Termin mit uns vereinbaren – Kontaktformular ausfüllen!
  2. zum Termin alle Unterlagen mitbringen
  3. Speichelprobenentnahme von uns durchführen/bezeugen lassen
  4. Wir schicken alle erforderlichen Unterlagen samt Proben zum Labor
  5. Testergebnis kommt meist binnen 14 Tage per Post oder per online Zugang schon vorab

Welche Bezahloptionen gibt es?

Die Kosten können vor der Probenentnahme bar oder per EC-/Kreditkarte beglichen werden.

Warum werden Fotos benötigt?

Um sicherzustellen, dass die zu testende Person tatsächlich mit der Person übereinstimmt, die zur Probenentnahme erscheint, sind Fotos erforderlich. Daher ist die Klarheit und Erkennbarkeit der Fotos besonders wichtig. Unklare oder unkenntliche Fotos werden vom Zeugen nachgefordert, da eine Analyse erst nach Vorlage vollständiger Fotos möglich ist.

Welche Daten werden bei Probenentnahme erfasst?

Während der Probenentnahme durch den sachkundigen Zeugen (dies ist obligatorisch) müssen die Personendaten der jeweiligen Testperson erfasst werden. Alle Felder des beiliegenden Identitätsnachweisformulars müssen vollständig ausgefüllt werden.

 

Dazu gehören:

 

– Vor- und Nachname
– Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
– Geburtsdatum
– Ausweis- oder Geburtsurkundennummer (bei Kindern ohne Ausweis)
– Unterschriften der Testpersonen und bei Minderjährigen aller gesetzlichen Vertreter (in der Regel Vater und Mutter)

 

 

Ausweisdokumente und Geburtsurkunden können kopiert werden. Falls keine Geburtsurkunde vorhanden ist, müssen die erste und zweite Seite des gelben Kinderuntersuchungsheftes kopiert werden. Es ist wichtig, Fotos aller Testpersonen mitzubringen (z.B. mit dem Smartphone aufgenommen und in einem Drogeriemarkt ausgedruckt oder direkt beim Termin per Mail übermittelt werden).

Seit dem Inkrafttreten des Gendiagnostikgesetzes am 01.02.2010 ist für jeden Vaterschaftstest die Einverständniserklärung aller Testpersonen und auch der gesetzlichen Vertreter von Minderjährigen erforderlich.  Wenn ein unter 18-jähriges Kind getestet werden soll, müssen zwingend Vater und Mutter unterschreiben, auch wenn die Mutter selbst nicht am Test teilnimmt. Eine Ausnahme hiervon kann das alleinige Sorgerecht sein. Wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht hat, muss uns der Nachweis dazu ebenfalls in Kopie erbracht werden (z.B. Gerichtsbeschluss).

Wer unterschreibt die Einverständniserklärung?

Mit Inkrafttreten des Gendiagnostikgesetzes am 01.02.2010 ist für jeden Vaterschaftstest eine Einverständniserklärung aller Testpersonen und auch der gesetzlichen Vertreter von Minderjährigen notwendig geworden. Wenn ein unter 18-jähriges Kind getestet werden soll, dann müssen zwingend Vater und Mutter unterschreiben (auch wenn die Mutter selbst nicht am Test teilnimmt). Eine Ausnahme hiervon kann das alleinige Sorgerecht sein. Wenn alleiniges Sorgerecht eines Elternteils vorliegt, dann muss uns der Nachweis dazu auch in Kopie erbracht werden (z.B. Gerichtsbeschluss).

Wie schnell liegt das Testergebnis vor?

Nach Eingang der Proben in unserem Labor dauert es in der Regel 14 Arbeitstage bis das Testergebnis bereitsteht (bei Express-Analyse 2 Arbeitstage).

Wie lange werden die Proben im Labor aufbewahrt?

Zum Vaterschaftstest eingesendetes Probenmaterial wird direkt nach der Analyse vernichtet und die aus den Proben extrahierte DNA wird 3 Monate lang aufbewahrt.

Muss ich wirklich einen Zeugen aufsuchen?

Die Probenentnahme unter Aufsicht eines sachkundigen Zeugen (Arzt, Anwalt, Behörde, Apotheke) ist gesetzlich vorgeschrieben. Dies gilt unabhängig vom beabsichtigten Verwendungszweck des Testergebnisses – also auch, wenn das Ergebnis nur für private Zwecke benötigt wird. Bei der Probenentnahme müssen außerdem alle gesetzlichen Vertreter anwesend sein, einschließlich der Mutter bei minderjährigen Kindern, und sie müssen vor Ort beim Zeugen unterschreiben bzw. ihr Einverständnis erklären. Ein heimlicher Test ist nicht möglich und wird als Ordnungswidrigkeit oder sogar als Straftat betrachtet.

Kind und Vater wohnen getrennt voneinander − was tun?

Die Probenentnahme kann auch getrennt voneinander bei verschiedenen Zeugen erfolgen, zwischen den einzelnen Porbenentnahmen sollten nicht mehr als 10 Tage liegen.

Gibt der Test Auskunft zu Aussehen oder Krankheiten?

Wenn Sie bereits einen Auftrag bei uns durchgeführt haben, können Sie bis zu 3 Monate nach Abschluss des Erstauftrags auch weitere Personen mit der vorhandenen DNA vergleichen lassen. Die Analysegebühr beträgt 100,- Euro pro Person. Bitte geben Sie bei einer nachträglichen Einsendung stets die Testnummer und das Passwort des vorherigen Auftrags an. Für den erneuten Vergleich müssen die Testpersonen der vorliegenden Proben erneut schriftlich zustimmen.

Kann ich z.B. Kaugummi oder Zahnbürste (Sonderproben) einsenden?

Nein, sogenannte Sonderproben (alles außer Mundschleimhautabstrichen) können nicht verwendet werden. Da ein heimlicher Vaterschaftstest nicht erlaubt ist und sogar strafrechtlich verfolgt wird, und die Probenentnahme unter Aufsicht eines sachkundigen Zeugen gesetzlich vorgeschrieben ist, sollten solche Proben nicht erforderlich sein. Nur in Ausnahmefällen, wie bei einem Todesfall, kann die Verwendung solcher Proben zulässig sein. Selbst dann ist jedoch ein Gerichtsbeschluss erforderlich, der die Verwendbarkeit und Herkunft der Proben eindeutig regelt.

Können nach Abschluss eines Tests weitere Personen getestet werden?

Der Unterschied zwischen den Tests besteht in der Anzahl der zu untersuchenden Personen.

„Vater + Kind“ = Analyse von Vater & Kind.
„Vater + Kind + Mutter “ = Analyse von Vater & Kind & Mutter (andere weitere Person).

Beide Tests sind offiziell identitätsgesicherte DNA-Vaterschaftstests für den privaten Gebrauch sowie zur Vorlage bei Behörden und vor Gericht. Alle Testpersonen müssen die Probenahme unter amtlicher Aufsicht bei einem Zeugen, Arzt, Anwalt oder einer Behörde durchführen und von diesen einsenden lassen. Dabei werden die Personalien anhand von Ausweisdokumenten auf beigefügten Identitätsnachweisformularen notiert. Sie erhalten ein namentliches Testergebnis für Ihre Behörde oder auch als Anfangsverdacht bzw. als Beweis für ein gerichtliches Verfahren.

Wie sicher ist ein DNA-Vaterschaftstest?

Der Vaterschaftstest bietet ein sicheres Ergebnis von mindestens 99,9% (bei Vater & Kind). Im Idealfall steht auch eine DNA-Probe der Mutter zur Verfügung, dann erhöht sich die Zuverlässigkeit  von 99,9% auf mindestens 99,999%. Der Vaterschaftsausschluss wird mit 100% festgestellt. Geprüfte Untersuchungsmethoden in modernen Laboren garantieren höchste Genauigkeit und maximale Qualität.

Wenn Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Unser freundliches und kompetentes Team steht Ihnen gerne zur Verfügung.

Herr Brandt

Ihre Ansprechpartner:

Herr Brandt

 

Telefon: 0381 – 2002200

 

E-Mail:

j.brandt(at)adlerapotheke-rostock.de