Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.adlerapotheke-rostock.de.
Die Adler Apotheke ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 14 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBGG M-V) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V) in ihrer jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit den Anforderungen des LBGG M-V und der BITVO M-V teilweise vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Die als PDF bereitgestellte Ausgabe der aktuellen Hämovision ist nicht barrierefrei. Die Adler Apotheke hat leider keinen Einfluss auf die Barrierefreiheit dieser PDFs, da sie nicht Herausgeber des Magazins Hämovision ist.
- Die Adler Apotheke nutzt zur Bereitstellung des Apotheken-Shops, des Cannabis-Shops und der Terminbuchung externe, nicht in der Website liegende Softwareanbieter. Auf alle drei Services wird extern verlinkt. Die Adler Apotheke ist bemüht, innerhalb ihrer Möglichkeiten die digitale Barrierefreiheit dieser Services zu verbessern. Die Verpflichtung und Verantwortung zur Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen dieser externen Services liegt bei den Softwareanbietern selbst.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 19.03.2026 erstellt.
Die Seite wurde stichprobenartig mit WAVE, axe Dev Tools sowie manuellen Tests bzgl. Tastatursteuerung und Erfassbarkeit mit Screenreadern (getestet mit NVDA) überprüft.
Die Erklärung wurde zuletzt am [Datum der letzten überprüfung] überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen. Sie können sich informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben.
Adler Apotheke
Leonhardstraße 1
18057 Rostock
E-Mail: info@adlerapotheke-rostock.de
Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen.
Vielen Dank für Ihr Feedback.
Durchsetzungsverfahren
Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten? In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen.
Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 1 BITVO M-V.
Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber dem Unternehmen weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer:in kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.
Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt:
- Prüfung, ob tatsächliche Verstöße gegen die Barrierefreiheit festgestellt werden können
- Das Unternehmen wird aufgefordert, die Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Dafür erhält es Vorschläge zur Umsetzung.
- Kommt das Unternehmen der Beanstandung nicht nach, hat sie dies gegenüber der Überwachungsstelle zu begründen.
- Alle Beteiligten werden über den Verfahrensstand informiert.
- Abschluss des Durchsetzungsverfahrens durch eine zusammenfassende Abschlussmitteilung an den Beschwerdeführer und Erläuterung der Durchführung.
- In Kenntnis setzen des Unternehmens und der für es zuständigen Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörde
Ihre Beschwerde können Sie wie folgt melden. Bitte teilen Sie dafür Ihren Namen, Ihre Anschrift, Website/mobile Anwendung sowie den Beschwerdegrund mit.
- Per digitalem Formular unter: Beschwerdeformular nach § 14 LBGG M-V
- Per E-Mail an: ueberwachungsstelle@sm.mv-regierung.de
- Per Brief an: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern,
Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V
Werderstr. 124, 19055 Schwerin.
Unabhängig von dem Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auch durch die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V selbst auf Basis festgestellter Mängel initiiert werden.
Die Website der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V finden Sie unter: www.barrierefreies-web-mv.de.